Verpackungsanleitung für den sicheren Transport von Waffen und Munition

Sichere & gesetzeskonforme Verpackung für den Versand
Der Transport von Waffen und Munition unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Um eine sichere, rechtskonforme und störungsfreie Zustellung zu gewährleisten, muss jede Sendung nach folgenden Richtlinien verpackt werden.
Wichtig:
🔹 Die Verpackung muss durch den Versender selbst erfolgen, da nur berechtigte Personen (WBK-Inhaber, Händler, Behörden) Zugriff auf die Waffen haben dürfen.
🔹 Unsere Mitarbeiter dürfen keine Waffen oder Munition verpacken, da dies gegen das Waffengesetz (§ 34 WaffG) verstoßen würde.
🔹 Jede Sendung muss eine stabile Umverpackung aus doppelwelliger Wellpappe haben, damit eine problemlose automatisierte Sortierung in unseren Paketzentren gewährleistet ist.
Verpackungsanforderungen für Waffen
💡 Waffen müssen in drei Schichten verpackt werden:
1. Innenverpackung (Sicherung der Waffe)
✔️ Die Waffe muss entladen sein – keine Munition im Lauf oder Magazin!
✔️ Falls möglich: Verschluss und Waffe getrennt verpacken (empfohlen für zusätzliche Sicherheit).
✔️ Sichere Verpackung in einem Futteral oder einer Transportbox (z. B. aus Kunststoff oder Metall).
2. Schutzverpackung (Sicherung gegen Stoß & Manipulation)
✔️ Transportbox in einen stabilen, stoßfesten Außenkarton legen.
✔️ Freiräume mit Polstermaterial (Schaumstoff, Luftpolsterfolie, Styropor) ausfüllen, damit die Waffe nicht verrutschen kann.
✔️ Plomben oder manipulationssichere Versiegelung empfohlen, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
3. Umverpackung (Pflicht für den Transport)
✔️ Die gesamte Sendung muss zusätzlich in eine stabile doppelwellige Wellpappverpackung eingepackt werden.
✔️ Keine äußere Kennzeichnung als „Waffe“ oder „Firearm“ – stattdessen neutrale Bezeichnungen wie „Sportausrüstung“ oder „Technische Geräte“.
Verpackungsanforderungen für Munition
⚠ Munition zählt als Gefahrgut (ADR-Klasse 1.4S) und unterliegt speziellen Vorschriften!
1. Innenverpackung (Sicherung der Munition)
✔️ Originalverpackung des Herstellers verwenden (sofern vorhanden).
✔️ Alternativ: Stabile Kunststoff- oder Metallbox mit fest verschließbarem Deckel nutzen.
✔️ Kein loser Transport von Patronen – jede Patrone muss sicher verpackt sein!
2. Schutzverpackung (Gefahrgut-Vorschrift)
✔️ UN-zertifizierte Gefahrgutverpackung (UN 4G/4GV-Karton) verwenden.
✔️ Freiräume mit nicht brennbarem Material (z. B. Schaumstoff, Styropor) ausfüllen, um Bewegungen während des Transports zu verhindern.
3. Umverpackung (Pflicht für den Transport)
✔️ Zusätzliche Umverpackung aus doppelwelliger Wellpappe für die automatisierte Sortierung in den Paketzentren.
✔️ Pflicht-Kennzeichnung mit Gefahrgutlabel „1.4S“ (auf zwei Seiten des Pakets sichtbar).
✔️ Versandpapiere mit ADR-Angaben müssen der Sendung beiliegen.
Zusätzliche Hinweise für den Versand
✅ Zugelassene Transportdienstleister
- Waffen und Munition dürfen nur mit lizenzierten Transportdienstleistern versendet werden, die den Transport nach WaffG & ADR-Vorgaben durchführen.
✅ Empfängerprüfung
- Waffen und Munition dürfen nur an berechtigte Empfänger übergeben werden (z. B. Waffenhändler, Behörden, WBK-Inhaber).
- Kein Versand an Privatpersonen ohne Nachweis einer Berechtigung!
✅ Verantwortung des Versenders
- Der Versender ist verpflichtet, die Verpackungsvorschriften und Deklarationspflichten einzuhalten.
- Fehlverpackung oder Falschdeklaration kann zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen (§ 52 WaffG).
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